Nationalsozialismus Als „Polenliebchen“ ins KZ

Falsche Freunde, falsche Musik: Jugendliche, die von der NS-Norm abwichen, landeten in „Jugendschutzlagern“.

Manfred Kappeler

Kontrolliert und diszipliniert. Das Foto zeigt einen Aufmarsch junger Frauen am 10. Februar 1935 im Berliner Sportpalast. Abweichler wurden im Lager nach unterschiedlichen Kategorien sortiert.

Kontrolliert und diszipliniert. Das Foto zeigt einen Aufmarsch junger Frauen am 10. Februar 1935 im Berliner Sportpalast….Foto: Imago/Zuma/Keystone

Erna Brehm war eines der Mädchen, die zwischen 1942 und Frühjahr 1945 im Jugendkonzentrationslager „Uckermark“ inhaftiert waren. Sie arbeitete als 17jährige in einer Konditorei in Calw. Dort lernt sie den Polen Marian Gawronsky kennen. Die beiden verlieben sich ineinander. Der Konditormeister verbietet Erna den Kontakt mit Marian, informiert ihre Eltern und droht mit einer Anzeige. In der Hoffnung, der Polizei ihre Liebe erklären und ihre Beziehung mit Marian retten zu können, geht sie selbst zur Polizei. Sie wird sofort inhaftiert. Auf dem Calwer Marktplatz werden ihr als „Polenliebchen“ die Haare geschoren. Ein Stuttgarter Gericht verurteilt sie wegen „Geschlechtsverkehr mit einem Ausländer“ zu einer achtmonatigen Gefängnisstrafe. Ihren Freund Marian sieht sie nicht wieder. Er wird ebenfalls verhaftet. Sein weiteres Schicksal ist unbekannt.

Erna wird nach den acht Monaten vom Gefängnis mit Zustimmung des Jugendamtes als „sexuell verwahrlostes Mädchen“ in das Jugendkonzentrationslager Uckermark verbracht. Sie überlebt den extremen Lageralltag – harte Arbeit, Hunger, absolutes Sprechverbot, militärischen Drill, Strafen – und die dort an den Inhaftierten vorgenommenen kriminalbiologischen Untersuchungen, stirbt aber an den Folgen der KZ-Haft im Alter von 27 Jahren im August 1951.In den Jugend-KZs Moringen und Uckermark wurden in den Jahren 1940 bis 1945 circa 3000 Jugendliche inhaftiert. Offiziell hießen die KZs „Jugendschutzlager“. Sie waren mit Stacheldraht, Wachtürmen und Einsicht-Blenden gesichert und wurden von der SS bewacht.

„Drohende Verwilderung der Jugend“

Am 1. Februar 1940 fand unter der Leitung Görings im „Reichsverteidigungsrat“ eine Besprechung über „drohende Verwilderung der Jugend unter dem Einfluß des Krieges“ statt. An der Sitzung nahm fast die ganze NS-Führungsklicke teil. Die Situation wurde als so bedrohlich eingeschätzt, dass Verschärfungen des Jugendstrafrechts, ein sogenannter polizeilicher Jugendschutz und die Errichtung von besonderen Lagern für männliche und weibliche Jugendliche, deren Handeln als eine „Gefährdung für die übrigen Jugendlichen“ bewertet wurde, beschlossen wurden. Die Durchführung dieser Beschlüsse übernahm Himmler als Polizei- und SS-Chef.

Der „totale Erziehungsanspruch“ des NS-Regimes gegenüber der heranwachsenden Generation wurde mit seinen Auffassungen von Volk, Volksgemeinschaft und Staat begründet. Den unbedingten Erfassungswillen des Regimes betonte Hitler in einer Rede am 2. Dezember 1938, in der er die Erziehung zu „ganzen Nationalsozialisten“ vom Jungvolk über die Hitlerjugend bis zur Wehrmacht beschrieb: „Sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben! Und sie sind glücklich dabei.“ Diese Rede Hitlers wurde immer wieder durch stürmischen Beifall und „Heil“-Rufe unterbrochen.

Dass die „Erfassung der gesamten deutschen Jugend“ nicht in dem angestrebten Maße funktionierte, wird aus Berichten der Gestapo deutlich. Zum Beispiel in einem Bericht über die sog. Navajo-Aktivitäten in Köln, vom 4. August 1936: „Am 20.7. wurden gegen 22 Uhr sechs Angehörige des HJ-Streifendienstes, auf dem Rummelplatz Perlengraben (…) von einer 120 bis 150 Mann starken Navajos-Bande umringt und angerempelt. Nachdem einige Schimpfworte gegen die Hitlerjungen ausgestoßen wurden, kam es zu Tätlichkeiten. (…) Immer wieder tauchen diese Banden auf, einmal stärker, einmal schwächer, um auf die HJ Jagd zu machen.“

Gegen die Swing-Kids in Hamburg wurde vorgegangen

An der Seite von Polizei und SS beteiligte sich die HJ an der Kontrolle und Disziplinierung der „arischen“ Jugendlichen, die sich der Erfassung durch die HJ entzogen und mit ihrem Handeln gegen den NS-Sittenkodex verstießen. Der HJ-Streifendienst war auch an der „Aussonderung“ von Jugendlichen beteiligt, die in den Jugend-KZs inhaftiert wurden. Ein Beispiel dafür ist sein Vorgehen gegen die sogenannten Swing-Kids in Hamburg. Am 2. März 1940 drang der Streifendienst in eine Tanzveranstaltung dieser Gruppe ein und registrierte 460 Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Der HJ-Streifenführer schrieb über die „Ausschweifungen“: „In Hysterie geratene Neger bei Kriegstänzen sind mit dem zu vergleichen, was sich dort abspielte.“

Die Swing-Kids orientierten sich am Lebensstil anglo-amerikanischer Jugendlicher in Kleidung, Körperhaltung, Genussmittelkonsum und vor allem Musikgeschmack. Aber in den Schallplattenläden durfte ihre Musik nicht mehr verkauft und nach der Olympiade 1936 auch nicht mehr gespielt werden. Der Hamburger HJ-Streifenführer verlangte vom Reichsjugendführer ein Eingreifen. Der forderte seinerseits den SS-Führer Himmler zum Eingreifen auf, und der ordnete die Inhaftierung von „Rädelsführern“ der Swing-Kids in den Jugend-KZs an und forderte eine harte Bestrafung von deren Eltern. Günter Discher, der „Plattenbesorger“ der Gruppe, wurden in Moringen beziehungsweise in Uckermark inhaftiert und Eva Rademacher in Uckermark. Sie gehörte zu den Swing-Kids und hatte jüdische Freunde. Ihre „Verbrechen“ bestanden darin, dass sie Freundschaften mit „rassefremden“ Gleichaltrigen pflegte und lieber Swing und Jazz als Marschmusik hörte.

Die Jugendlichen wurden im Lager verschiedenen Blöcken zugewiesen

Über das Jugend-KZ Moringen schrieb die „Kölnische Zeitung“ am 16. November 1940: „Zweck der Unterbringung ist rechtzeitiger Schutz der Gemeinschaft vor Asozialen und Kriminellen (…).“ Dieser Zeitungsartikel wurde in führenden Fachzeitschriften der Wohlfahrtspflege, u.a. in der „Caritas“ (1/1941) nachgedruckt. Dort mit dem Zusatz: „Zurückgestellt ist zunächst die Aufnahme von Zigeunern, Juden und schwer schwachsinnigen Asozialen.“ Als „zigeunerstämmig“ bezeichnete Jugendliche wurden dann aber auch in Moringen zum Zwecke der Durchführung kriminalbiologischer Untersuchungen inhaftiert.

In Anwendung kriminalbiologischer „Erkenntnisse“ gab es in Moringen folgende „Blockeinteilung“: 1. B-Block (Beobachtungsblock): „Sichtung“ der „Neuzugänge“. 2. U-Block (Block der Untauglichen): „Zusammenfassung der Schwachsinnigen und Geisteskranken“, 3. S-Block (Block der Störer): für „schwierige Zöglinge, charakterlich Abartige, insbesondere mit Gemütsmängeln Behaftete, Überrege, Erregbare, anlagemäßig Unzufriedene und Mißgestimmte, unverbesserliche Quälgeister, rücksichtslose Gauner“. 4. D-Block (Block der Dauerversager): für „Zöglinge mit charakterlichen Schwächen, Unstete, Antriebsarme, die im Lager ebenso wie in der Freiheit jeder Belastungsprobe erliegen und einen Hang zu Abirrungen haben“. 5. G-Block (Block der Gelegenheitsversager): für „vorwiegend Haltlose, Unbeständige, Leichtsinnige, die in der Freiheit hochgradig gefährdet sind“. 6. F-Block (Block der fraglich Erziehungsfähigen): für „Ungeratene und Schwerverwahrloste, auch mögliche Spätreife, die einem Erziehungsversuch noch zugänglich sein können“. 7. E-Block (Block der Erziehungsfähigen): für die noch „zu Hoffnungen Berechtigenden, vorwiegend Verwahrlosten, Erziehungsgeschädigten, Pubertätsversager u. dgl. Bisher konnten diesem Block 6-8 v.H. der Zöglinge zugewiesen werden. Aus ihm erfolgten die Entlassungen in die Freiheit“.

Die meisten, die das Jugend-KZ überlebten, kamen danach in andere Anstalten und KZs

Der „St.-Block“ in dem jugendliche Gestapo-Häftlinge eingeschlossen waren, wurde in der Veröffentlichung des Autors (Stellvertreter Himmlers), aus der die Informationen über die Selektion in den Jugend-Kzs stammen, verschwiegen. Das Handeln dieser Jugendlichen wurde nicht als Folge von „Verwahrlosung“, „Asozialität“ oder „Kriminalität“ interpretiert, sondern als bewusstes politisches Handeln gegen den NS-Staat. Nach dem Gefangenenbuch des Jugendkonzentrationslagers Moringen waren 1944 in diesem Block 100 Jugendliche eingeschlossen. Im Frühjahr 1944 waren bereits circa 1200 Jungen in Moringen inhaftiert. Für über 90 Prozent von ihnen war, nach den Angaben Werners, das Konzentrationslager für Erwachsene oder eine lebenslange Asylierung in anderen Anstalten vorgesehen, sofern sie das Jugendkonzentrationslager überlebten.

„Sexuelle Verwahrlosung“ sei einer der Hauptgründe für die Inhaftierung der Mädchen gewesen. Die Lagerleiterin schrieb: „Ursache und Art des Entgleisens sind immer wieder entscheidend bedingt durch Triebhaftigkeit, die in Verbindung mit Hemmungslosigkeit und Minderbegabung zur sexuellen Verwahrlosung führt.“ Viele der Mädchen wurden „wegen Geschlechtsverkehr mit fremdvölkischen Arbeitern“ auf Veranlassung der Gestapo dort eingewiesen. Die in die Jugend-KZs gebrachten Jugendlichen wurden als „sehr schlechtes Menschenmaterial“ beschrieben: „Menschen, an denen die Fürsorgeerziehung versagt hat, vielfach versagen mußte, weil ihre Verworfenheit biologisch bedingt ist.“

Die die Jugendlichen klassifizierende und diskriminierende Sprache war keine Hervorbringung des NS-Systems. Sie war bereits vor dem Ersten Weltkrieg von Psychiatrie und Jugendfürsorge gemeinsam zur dominanten Fachsprache gemacht worden und blieb es in der Jugendhilfe und in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beider deutscher Staaten über das NS-Regime hinaus bis in die 70er/ 80er Jahre. Keine der an der konkreten Errichtung und Durchführung der Jugendkonzentrationslager beteiligten Personen wurde nach 1945 von einem deutschen beziehungsweise österreichischen Gericht verurteilt, obwohl überlebende Häftlinge Strafanzeigen gestellt hatten. Aus den Reihen der für die Jugendkonzentrationslager in Politik, Verwaltung und Praxis Verantwortlichen haben viele im „Nachkriegsdeutschland“ Karriere gemacht.

Nur ganz wenige wurden rehabilitiert und entschädigt

Für die meisten der Überlebenden der Jugendkonzentrationslager waren ihre Bemühungen um Rehabilitation und Entschädigung vergeblich. Erst 1970 wurden Moringen und Uckermark als KZs anerkannt und eine Frist von sechs Monaten für Anträge auf „Wiedergutmachung“ gesetzt. Da diese Entscheidung nur im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht wurde, erfuhren die allermeisten Überlebenden davon nichts. Die Forschungen zu den Jugend-KZs in den achtziger Jahren führten schließlich zur Einrichtung eines „Härtefonds“, aus dem auf Antrag eine geringe „Entschädigungssumme“ gezahlt wurde.

Die in den Lagern geleistete Zwangsarbeit für NS-Rüstungsbetriebe und Fremdfirmen, wie die Siemens AG, wurde weder vom Staat noch von den Firmen nachträglich entlohnt, und die Rentenanstalten der beiden deutschen Staaten und Österreichs lehnten es ab, die Jahre in den Jugendkonzentrationslagern bei der Berechnung der Altersrente zu berücksichtigen. In den Ablehnungsbescheiden wurde den Überlebenden mitgeteilt, die Unterbringung in den Lagern sei eine jugendfürsorgerische Maßnahme gewesen, die sie durch asoziales und kriminelles Verhalten selbst verschuldet hätten-

Manfred Kappeler

Der Autor ist Professor für Sozialpädagogik i. R. an der TU Berlin. Der Artikel ist eine gekürzte Fassung seines Vortrags in der Veranstaltungsreihe „Geschichte der Kindheit im Heim“ in Potsdam. Noch bis zum 31. März gibt es dazu Vorträge, Filme und eine Ausstellung. Der Eintritt ist frei. Mehr hier.

http://www.tagesspiegel.de/wissen/nationalsozialismus-als-polenliebchen-ins-kz/20874356.html

Nationalsozialismus Als „Polenliebchen“ ins KZ